AGB
1. Geltung, Datenschutz, anwendbares Recht
(1) Veranstalter und Betreibergesellschaft im gesamten eintrittspflichtigen Gelände des Baumwipfelpfades ist die Bad Iburg Tourismus GmbH (nachfolgend „BIT GmbH“).
(2) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, gelten für unseren Verkauf von Eintritts- und Jahreskarten zum Besuch des Baumwipfelpfades Bad Iburg (nachfolgend „BWP“) sowie für unsere sonstigen Leistungen gegenüber dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Ticketbestellung gültigen Fassung.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die BIT GmbH nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer ausdrücklichen Geltung schriftlich zugestimmt.
(4) Der Zutritt zum BWP-Gelände sowie dessen Nutzung unterliegen den zusätzlichen Vorschriften der an den Eingängen ausgehängten Besucherordnung.
(5) Gesetzliche Verbraucherschutzrechte werden von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
(6) Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels EDV-Anlage gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden im Rahmen der Geschäftsabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt. Im elektronischen Geschäftsverkehr wird der Vertragstext nicht gespeichert.
(7) Die Durchführung von Sonderveranstaltungen durch Dritte auf dem Gelände der BIT GmbH erfolgt selbständig durch und in alleiniger Verantwortung des Sonderveranstalters gemäß dessen Bedingungen.
(8) Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der BIT GmbH und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.
2. Eintrittskarten
(1) Das eintrittspflichtige BWP-Gelände darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten werden.
(2) Der Kartenkauf ist an den Tageskassen, an den Vorverkaufsstellen, über den Online-Shop und bei autorisierten Verkaufspartnern der BIT GmbH möglich.
(3) Die ermäßigte Eintrittskarte berechtigt Auszubildende, Schüler ab 18 Jahren, Studierende, Personen ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 70 % mit entsprechendem Schwerbehindertenausweis (sofern laut Ausweis eine Begleitperson erforderlich ist, hat diese freien Eintritt), Besitzer der Gästekarte des Bäderverbundes Osnabrücker Land, Empfänger von Arbeitslosengeld I und II sowie Grundleistungen, Berufsfreiwilligendienstleistende und freiwillige Grundwehrdienstleistende mit entsprechendem Nachweis und Inhaber einer niedersächsischen Ehrenamtskarte zum Eintritt auf das Gelände. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eintrittstag.
(4) Kinder haben bis einschließlich 5 Jahren freien Eintritt in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson. Sie dürfen auf dem BWP-Gelände nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
2.1. Jahreskarten
(1) Jahreskarten berechtigen ausschließlich den Karteninhaber zum Eintritt. Sie sind nicht übertragbar. Sie berechtigen nur zum Eintritt, wenn sie mit einem Foto des Karteninhabers versehen sind. Dies gilt auch für inkludierte Kinder. Jedes Familienmitglied erhält eine eigene Karte.
(2) Zur Erstellung der Jahreskarte berechnet die BIT GmbH dem Besucher ein Bearbeitungsentgelt von 1,00€ pro Jahreskarte.
(3) Jahreskarten berechtigen zum Besuch des BWP-Geländes zu den üblichen Öffnungszeiten. Ausgenommen sind besonders ausgewiesene Sonderveranstaltungen mit separatem Eintritt sowie geschlossene Veranstaltungen.
2.2. Eintrittskarten
(1) Eintrittskarten berechtigen zum einmaligen Eintritt des BWP-Geländes zu den üblichen Öffnungszeiten. Ausnahmen sind in Einzelabsprache möglich. Die Karte verfällt 365 Tage nach dem Kauf und Nichteinlösen.
(2) Gruppenkarten berechtigen Erwachsenengruppen mit mindestens 15 Personen und Kindergruppen ab mindestens 8 Kindern das BWP-Gelände zu betreten.
(3) Geführte Rundgänge auf dem BWP und außerhalb des BWP-Geländes sind touristische kostenpflichtige Angebote der BIT GmbH. Der Erwerb eines Tickets berechtigt zur einmaligen Inanspruchnahme der gebuchten Leistung durch Personen, welche altersmäßig und gesundheitlich den Anforderungen an die Führung entsprechen sowie zum einmaligen Eintritt in das BWP-Gelände, sofern ausgewiesen.
3. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Ticketbestellung des Kunden annehmen. Unsere Annahme erfolgt spätestens mit dem Erhalt der Tickets durch den Kunden.
4. Kartenversand
Ist die Lieferung der Karten vereinbart worden, erfolgt die Lieferung an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse auf Kosten und Gefahr des Kunden. Angaben über die Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch die BIT GmbH. Der Käufer ist verpflichtet, die Karten nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Karten hat unverzüglich (binnen dreier Arbeitstage) nach Eingang der Karten beim Käufer schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg an die am Ende genannte Kontaktadresse zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Karten. Die Preise verstehen sich zuzüglich der dadurch anfallenden Versandkosten.
5. Verkauf über Dritte / Wiederverkäufer
Der Wiederverkäufer hat diese AGB in den Vertrag mit seinem Kunden wirksam einzubeziehen. Soweit eine wirksame Einbeziehung nicht erfolgt und die Kunden des Wiederverkäufers Ansprüche gegen die BIT GmbH berechtigt geltend machen, die bei Einbeziehung der AGB nicht bestehen würden, verpflichtet sich der Wiederverkäufer zur Leistung von Schadensersatz an die BIT GmbH.
6. Zahlung, Preise, Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Die Zahlung erfolgt bar, per inländischer EC-Karte, per VISA Card oder Mastercard sowie auf Anfrage per Rechnung vor Ort. Soweit nicht anderweitig vereinbart erfolgen Zahlungen per Vorkasse.
(2) Die Preise für Eintritts- und Jahreskarten richten sich nach unseren jeweils aktuellen Preislisten, die an den Verkaufsstellen ausliegen sowie auf unserer Homepage www.baumwipfelpfad-badiburg.de veröffentlicht sind. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
(3) Ein Anspruch auf Umtausch oder Rücknahme erworbener Eintrittskarten besteht nicht. Es besteht zudem kein Rückerstattungsanspruch im Falle eines Veranstaltungsausfalls oder vollständiger Belegung vorhandener Plätze bei Veranstaltungen. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der BIT GmbH.
8. Verlust / Diebstahl von Eintrittskarten
(1) Im Falle des Verlustes einer Eintrittskarte besteht weder ein Anspruch auf eine Ersatzkarte noch auf sonstigen Ersatz.
(2) Im Falle des Verlustes oder Diebstahl einer Jahreskarte erfolgt eine Neuausstellung nach Prüfung der Berechtigung. Für die Sperrung der alten Jahreskarte sowie die Ausstellung einer neuen Jahreskarte ist die BIT GmbH berechtigt, dem Besucher ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 € zu berechnen. Bei wegfallendem Interesse des Kunden an einer Jahreskarte besteht kein Anspruch auf Wertersatz.
9. Öffnungszeiten
(1) Es gelten die veröffentlichten, saisonalen Öffnungszeiten entsprechend der aktuellen Jahresfestlegung.
(2) Die Öffnungszeiten können sich durch Sonder- und Abendveranstaltungen ändern. Den Anweisungen des Personals zum Verlassen des Geländes ist Folge zu leisten.
(3) Außerhalb der Öffnungszeiten dürfen sich Personen auf dem Gelände nur aus dienstlichen Gründen bzw. mit besonderer Erlaubnis der BIT GmbH aufhalten.
10. Ein- und Zutrittsberechtigung
(1) Eintritts- und Jahreskarten berechtigen zum Zugang während der Öffnungszeiten. Sie berechtigen nicht zum Besuch von Sonderveranstaltungen, zusatzpflichtigen Veranstaltungen, in sich geschlossenen Veranstaltungen oder zum Zugang zu Betriebsräumen.
(2) Eintritts- und Jahreskarten sind während des Besuches des BWP-Geländes mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Kann auf Verlangen keine gültige Eintrittskarte vorgewiesen werden, ist die BIT GmbH dazu berechtigt, die Nachlösung einer entsprechenden Eintrittskarte zuzüglich eines Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00€ zu verlangen. Die Durchsetzung des Hausrechts bleibt davon unberührt.
(3) Eintrittskarten berechtigen zum einmaligen Eintritt auf das BWP-Gelände an nur einem Kalendertag nach Wahl des Karteninhabers. Sie verliert mit Zutritt zum Gelände und Entwertung ihre Gültigkeit und ist nicht übertragbar. Für den Fall des Wiedereintritts am gleichen Tag sind die hierfür getroffenen besonderen organisatorischen Regelungen zu beachten. Die Karte verfällt 365 Tage nach Kauf und Nichteinlösen.
(4) Jahreskarten berechtigen während ihrer Gültigkeitsdauer ausschließlich denjenigen Besucher zum Eintritt, für den sie ausgestellt worden sind. Die Jahreskarte ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig und ist auf dem BWP-Gelände mitzuführen und Mitarbeitern sowie beauftragten Sicherheitsunternehmen auf Verlangen vorzuzeigen.
(5) Eintrittskarten, die verfälscht oder in sonstiger Weise manipuliert sind, berechtigen nicht zum Eintritt und werden von der BIT GmbH ersatz- und entschädigungslos eingezogen. Gleiches gilt im Falle der missbräuchlichen Verwendung von Tickets für Sonderveranstaltungen. Dies bezüglich behält sich die BIT GmbH weitere rechtliche, insbesondere strafrechtliche Schritte gegen den Verwender vor.
(6) Der Zutritt zum und der Aufenthalt auf dem BWP-Gelände aufgrund ermäßigter Eintrittskarten erfordert das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, insbesondere dass der Besucher Nachweise mit sich führt, aus denen sich ergibt, dass in seiner Person die Voraussetzungen der Ermäßigung vorliegen. Die Nachweise sind auf Verlangen mit der Eintrittskarte vorzuzeigen.
(7) Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben nur in Begleitung einer Aufsichtsperson Zutritt, die in Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein müssen. Sie dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
(8) Der Zutritt zu kostenpflichtigen Sonderveranstaltungen ist nur mit einer entsprechenden Eventkarte möglich. Diese gestattet den Eintritt auf das BWP-Gelände gemäß Aushang bzw. Ankündigung.
11. Aufenthalt, Verhalten auf dem BWP-Gelände
(1) Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstigen Drogen stehen, darf der Zugang zum und der Aufenthalt im BWP-Gelände, auch mit gültiger Eintrittskarte, verwehrt werden.
(2) Der Zutritt kann Personen aus wichtigem Grund versagt werden. Ein wichtiger Grund liegt in einem Verweis berechtigenden Verhalten oder Zustand des Besuchers.
(3) Der Besucher ist verpflichtet, auf Dritte, insbesondere andere Besucher, Rücksicht zu nehmen, diese insbesondere weder zu behindern, zu belästigen oder zu gefährden. Das Abspielen lauter Musik, der Gebrauch von Tonverstärkern oder Tonwiedergabegeräten ist nicht gestattet. Werben, Verteilen von Druckerzeugnissen oder sonstigen Sachen auf dem BWP-Gelände und im unmittelbaren Bereich der Eingänge und der Verkauf von Waren sind nicht gestattet.
(4) In allen Gebäuden und temporären Bauten sowie im kompletten Waldkurpark herrscht absolutes Rauchverbot. Zigarettenreste oder Abfälle anderer Rauchwaren sind in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.
(5) Das Entzünden und Betreiben von Feuerstellen ist nicht gestattet.
(6) Das Mitbringen von Hunden oder anderen Tieren auf das BWP-Gelände ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Behindertenbegleithunde (z.B. Blindenführhunde, Signalhunde für Hörgeschädigte oder Begleithunde für Körperbeschädigte), sofern ein Nachweis über die Notwendigkeit des Mitführens des Begleittieres erbracht wird. Der Hundeführer ist verpflichtet die für die Entsorgung von Kot zu verwendenden Utensilien bei sich zu führen und im Bedarfsfall zu nutzen.
(7) Das Mitbringen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen ist nicht gestattet. Die Mitarbeiter der BIT GmbH sowie das beauftragte Sicherheitsunternehmen sind berechtigt mitgeführte Taschen, Gepäckstücke und sonstige Behältnisse zur Gefahrenvermeidung nach solchen Gegenständen zu durchsuchen.
(8) Das BWP-Gelände ist sauber zu halten, insbesondere sind für Abfall die dafür vorgesehenen Behälter zu benutzen.
(9) Die Verrichtung der Notdurft ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Einrichtungen gestattet.
(10) Das Befahren und Betreten des BWP-Geländes mit Fahrzeugen aller Art, insbesondere auch mit Fahr- und Laufrädern, Mountainbikes, Elektromobile, Rollern und Cityrollern, Inlineskates, Segways und Skateboards ist nicht gestattet, sofern die BIT GmbH nicht eine ausdrückliche vorherige Zustimmung erteilt hat. Hiervon ausgenommen sind Pflege-, Dienst- und Rettungsfahrzeuge sowie Rollstühle (auch Elektrofahrzeuge) für Menschen mit Handicap, sofern ein Nachweis über die Notwendigkeit erbracht wird.
(11) Es ist nicht erlaubt sich über die Brüstung hinauszulehnen und Gegenstände vom Pfad oder Aussichtsturm zu werfen.
(12) Der Besucher darf auf dem BWP-Gelände nur die hierfür ausgewiesenen Wege und Flächen benutzen. Hinweisschilder sind zu beachten. Pflanzflächen dürfen nicht betreten werden. Eingriffe an Pflanzen oder Gehölzen sind nicht gestattet.
(13) Jegliches Überwinden der Zäune, Schlösser oder sonstiger Vorrichtungen gegen unbefugtes Betreten ist auch mit gültiger Eintrittskarte nicht gestattet.
(14) Die Nutzung von Spielangeboten, Spielplätzen, Walderlebniswegen und Lichtungen im BWP-Gelände und näherer Umgebung erfolgt auf eigene Gefahr. Das Beklettern von Bauwerken und Kunstgegenständen ist nicht gestattet. Auch das Baden in Gewässern ist untersagt.
(15) Veranstaltungen von Parteien oder politischen Organisationen sind unzulässig, ebenso politische Demonstrationen sowie spontane politische Willensbekundungen. Versammlungen und sonstige Aufzüge sind nicht gestattet.
(16) Den Anweisungen von Polizei, Rettungsdiensten, Aufsichts- und Kassenpersonal, Sicherheitsbediensteten sowie sonstigem ausgewiesenen Personal der BIT GmbH ist unbedingt Folge zu leisten. Auf dem BWP-Gelände aufgestellte Hinweisschilder sind zu beachten.
(17) Besucher mit bekannter Erkrankung sollten den BWP, Führungen oder Veranstaltungen nicht ohne ärztliches Einverständnis besuchen. Die Benutzung der Einrichtung und Führungen der BIT GmbH geschieht auf eigene Gefahr, insbesondere die Benutzung der Treppen und des Aufzugs. Von jedem Kunden wird ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und Selbsteinschätzung gefordert.
(18) Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die vorstehenden Regelungen können mit dem Verweis vom BWP-Gelände und dem entschädigungslosen Einzug der Eintrittskarte geahndet werden. Besucher, denen gegenüber Hausverbot ausgesprochen wurde, haben das BWP-
Gelände unverzüglich zu verlassen und keinen Anspruch auf Wertersatz.
(19) Das Befliegen des BWP-Geländes mit Drohnen ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmegenehmigungen können bei der BIT GmbH beantragt werden.
12. Gewerbliche Tätigkeiten, Aufzeichnungen
(1) Jegliche gewerbliche Tätigkeit auf dem BWP-Gelände einschließlich der Präsentation und des Verkaufs von Waren und Leistungen aller Art sowie Werbemaßnahmen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen, schriftlichen Zustimmung der BIT GmbH .
(2) Leistungen durch Dritte erfolgen, auch soweit sie aufgrund Gestattung seitens der BIT GmbH erbracht werden, durch diese selbständig und in eigener Verantwortung. Durch die Inanspruchnahme solcher Leistungen Dritter entstehen keine vertraglichen Beziehungen des Besuchers zur BIT GmbH oder Ansprüche gegen diese.
(3) Jegliche Anfertigung von Fotografien sowie Aufzeichnungen in Bild und Ton auf dem BWP-Gelände für gewerbliche oder kommerzielle Zwecke ist nur mit ausdrücklicher vorheriger, schriftlicher Zustimmung der BIT GmbH erlaubt. Das Fotografieren für private Zwecke ist selbstverständlich gestattet.
(4) Jeder Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm Bild- und Tonaufnahmen für Dokumentationen, die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, für Presse, Funk und andere Medien erstellt, vervielfältigt, gesendet, öffentlich zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise verbreitet werden, ohne dass ihm hieraus Vergütungs- oder sonstige Ansprüche entstehen.
(5) Führungen über das BWP-Gelände dürfen ausschließlich von den zertifizierten Gästeführern der BIT GmbH durchgeführt werden oder von Kooperationspartnern der BIT GmbH , mit denen eine Vereinbarung in Textform getroffen wurde.
13. Verlegung von Veranstaltungen, Programmänderungen, Einschränkungen des Zutritts
(1) Die BIT GmbH ist berechtigt, kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten vorzunehmen und eigene Veranstaltungen und Programmpunkte örtlich und zeitlich zu verlegen. Ansprüche des Besuchers werden durch eine solche Verlegung von Veranstaltungen und Programm-punkten nicht begründet.
(2) Die BIT GmbH ist berechtigt, Bereiche des BWP-Geländes ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu sperren oder den Zutritt zu diesen zu beschränken. Durch solche Sperrungen oder Zutrittsbeschränkungen werden Ansprüche des Besuchers nicht begründet. Ein rechtzeitiger Hinweis zu den sich ergebenden Änderungen auf der Homepage oder Aushang bzw. Mitteilung auf dem BWP-Gelände wird angestrebt.
14. Haftung der Bad Iburg Tourismus GmbH
(1) Liegt ein Mangel unserer Lieferung oder Leistung vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die BIT GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
(3) Für Schäden haftet die BIT GmbH nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine vertragliche Pflicht verletzt hat oder Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der BIT GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
(4) Vorstehende Haftungsregelungen gelten für vertragliche wie außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weitergehende Haftungen der BIT GmbH auch für Partner der BIT GmbH auf dem BWP-Gelände sind ausgeschlossen.
(5) Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Sachschaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die dem Kunden Rechtspositionen verschaffen, welche ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat und solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(6) Die Abtretung der in Absatz 14.(1) bis 14.(5) geregelten Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.
(7) Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr; sie beginnt mit dem Zugang der Eintrittskarten beim Kunden.
(8) Fundsachen können an der Kasse im Eingangsbereich oder direkt in der Geschäftsstelle der BIT GmbH abgegeben werden. Die Abholung ist in der Geschäftsstelle Am Gografenhof 3 innerhalb von 3 Tagen gegen Eigentumsnachweis möglich. Nach einer Frist von max. 14 Tagen wird die BIT GmbH Fundsachen gemäß § 965 BGB an die zuständige Behörde (örtliches Fundbüro) weitergeben.
15. Anerkennung Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte bzw. Jahreskarte oder dem Betreten des BWP-Geländes werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Besucherordnung sowie unsere aktuell gültige Preisliste anerkannt.
16. Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten ist Gerichtsstand Osnabrück.
Bad Iburg Tourismus GmbH
Die Geschäftsführung
Kontakt Hauptgeschäftsstelle:
Bad Iburg Tourismus GmbH
Am Gogragenhof 3 | 49186 Bad Iburg | Tel. 05403 404-66
Kontakt Baumwipfelpfad Bad Iburg:
Philipp-Sigismund-Allee | 49186 Bad Iburg | Tel. 05403 72476-0